Sohyun Park, LL.M.

Der Schutz persönlicher Daten im Strafverfahren

Eine rechtsvergleichende Untersuchung zum deutschen, koreanischen und US-amerikanischen Recht

Informationstechnologie ist heute allgegenwärtig und aus dem Leben der meisten Menschen nicht mehr wegzudenken. Dieser rasante technische Fortschritt und die sich daraus ergebenden sozialen Veränderungen haben auch auf das Strafprozessrecht großen Einfluss. Unter dem Paradigma der Sicherheit entstanden weltweit neue technikgestützte Instrumente der Sozialkontrolle. Insbesondere für strafprozessuale Ermittlungen bietet die moderne Informationstechnik bedeutende Vorteile. Allerdings begründet diese Entwicklung auch neuartige Gefährdungen von Persönlichkeitsrechten und kann zu einer Einschränkung der individuellen Selbstbestimmung führen. Erforderlich ist daher ein angemessener Ausgleich von Freiheit und Sicherheit unter den Bedingungen der modernen Informationstechnologie.

Die Dissertation untersucht, inwieweit in den ausgewählten Staaten ein Ausgleich zwischen Sicherheit und Persönlichkeitsrechten gefunden wurde. Auf Grundlage dieser Beobachtungen werden rechtspolitische Empfehlungen entwickelt.

Die Untersuchung basiert dazu auf einem systematischen und funktionalen Vergleich des Verfassungsrechts sowie des einfachen Rechts. Vergleichsgegenstand sind dabei die Rechtsordnungen Deutschlands, Koreas und der USA. Die Auswahl beruht darauf, dass sich diese drei Staaten sowohl hinsichtlich der Ausgestaltung ihres Rechts als auch hinsichtlich ihrer Datenschutzstandards deutlich unterscheiden. Deutschland als Vertreter der kontinentaleuropäischen Rechtstradition verfügt über ein sehr ausdifferenziertes Datenschutzrecht und somit ein relativ hohes Datenschutzniveau, während dem Datenschutz im auf dem Common Law basierenden US-amerikanischen Recht eine geringere Bedeutung zukommt. Die koreanische Rechtsordnung orientiert sich zwar bisher am deutschen Recht, entwickelt sich jedoch zunehmend zu einem Mischmodell mit sowohl deutschen als auch US-amerikanischen Einflüssen. Einfachgesetzlich beschränkt sich die Untersuchung exemplarisch auf die Regelungen zum Strafregister, zur Rasterfahndung und zur Vorratsdatenspeicherung. Die Auswahl dieser Einzelmaßnahmen stützt sich auf zwei Gründe. Einerseits soll ein breites Spektrum sowohl klassischer als auch neuer datenschutzrechtlicher Fragestellungen behandelt werden. Das Strafregister berührt als eine klassische Maßnahme vor allem den Persönlichkeitsaspekt des Rechts auf Vergessenwerden. Die beiden anderen Maßnahmen werfen neuartige Fragestellungen auf. Dazu zählt bei der Rasterfahndung das Problem der Auswertung einer Vielzahl von Daten unverdächtiger Personen und bei der Vorratsdatenspeicherung zusätzlich das Missbrauchsrisiko, welches infolge der Mitwirkung von Telekommunikationsanbietern an der verdachtsunabhängigen Datenspeicherung droht. Die Auswahl der drei Maßnahmen begründet sich andererseits mit der dadurch ermöglichten Darstellung aller Abschnitte des Strafverfahrens. Zeitlich gesehen, stellt die Vorratsdatenspeicherung eine überstrafprozessrechtliche Vorfeldmaßnahme dar, während es sich bei der Rasterfahndung um eine strafprozessrechtliche Ermittlung handelt und das Strafregister eine Maßnahme nach Verbüßung der Strafe bildet.

Die Untersuchung gliedert sich in vier Teile. Der erste Teil stellt mögliche Gefährdungen von Persönlichkeitsrechten durch Strafverfolgungsmaßnahmen dar. Anschließend werden in den drei Rechtsordnungen die Regelungen zum Datenschutz und zur Datenauswertung analysiert. Im dritten Teil werden die vorangehenden Landesberichte miteinander verglichen und bewertet. Schließlich werden mit dem Ziel eines optimalen Ausgleichs von Freiheit und Sicherheit aufbauend auf den zuvor gewonnenen Erkenntnissen rechtspolitische Empfehlungen erarbeitet.

Sohyun Park, LL.M.
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Sohyun Park wurde 1980 in Seoul, Korea geboren. Von 2000 bis 2005 studierte sie Rechtswissenschaften an der Sungkyunkwan-Universität in Seoul. Ferner erwarb sie zwischen 2005 und 2007 an der selbigen Universität das Magisterdiplom auf dem Gebiet des Strafrechts und nahm bis zum dritten Semester am Doktorkurs teil.

In den Jahren 2005 bis 2008 arbeitete sie als Forschungsassistentin an der Sungkyunkwan-Universität in Seoul. Von 2006 bis 2008 war sie Stipendiatin der Korea Research Foundation. Im Anschluss (2008 bis 2009) absolvierte Frau Park einen Forschungsaufenthalt am MPI-CC, welcher durch ein Stipendium des BK „21 Global Internship“-Programms der Korea Research Foundation unterstützt wurde.

Von 2009 bis 2013 nahm sie am Magisteraufbaustudiengang der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Freiburg i. Br. teil, den sie mit dem Titel „Magister Legum“ (LL.M.) abschloss.

Die Aufnahme in die Research School erfolgte im Juli 2014.