Forschungsprogramm „Grenzen des Strafrechts“

Das am Max-Planck-Institut durchgeführte Forschungsprogramm zu den „Grenzen des Strafrechts“ bindet die Einzelprojekte der IMPRS-CC ein. Von dieser Einbindung profitieren sowohl die geförderten Doktoranden wie auch das Forschungsprogramm. Die Doktoranden leisten mit ihren Untersuchungen einen Beitrag für die Theoriebildung zu den Grenzen des Strafrechts und zur Strafrechtsvergleichung. Sie erhalten auf diese Weise Einblicke in den theoretischen Gesamtzusammenhang.

Forschungsgegenstand

Gegenstand des Forschungsprogramms sind die Grenzen des Strafrechts. Die aktuelle Verschiebung dieser Grenzen wird an den gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Veränderungen der Welt-, Informations- und Risikogesellschaft deutlich, in der Kriminalität, Kriminalpolitik und Strafrecht einem schnellen Wandel unterliegen. Das Ausmaß der gegenwärtigen Veränderungen zeigt sich im Europäischen Strafrecht an neuen Formen der internationalen Zusammenarbeit und der Entstehung von Elementen eines echten supranationalen Strafrechts. Ebenso weitreichende Veränderungen manifestieren sich bei der Kontrolle des Terrorismus, welche das fundamentale Verhältnis zwischen den Garantien von Sicherheit und Freiheit in Bewegung bringen und klassische politische und rechtliche Kategorien auflösen.

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Forschungsziel

Ziel des Forschungsprogramms ist es, die Grenzen des Strafrechts im Hinblick auf die tatsächlichen Veränderungen von Sicherheitsrisiken und Sicherheitsdenken in der sich wandelnden Gesellschaft und den hieraus resultierenden normativen Veränderungen zu analysieren, um neue Antworten auf die entstehenden kriminalpolitischen Herausforderungen zu entwickeln. Im Mittelpunkt stehen dabei zwei miteinander zusammenhängende Prozesse: a) die mit der Globalisierung zunehmende Transnationalisierung der Kriminalität sowie b) die mit der Risiko- und Informationsgesellschaft einhergehende Veränderung der Risiken und der Risikowahrnehmung von komplexen Kriminalitätsformen. Diese Prozesse führen das klassische Strafrecht an seine territorialen und funktionalen Grenzen und verändern es. Sie bilden deswegen auch die zentralen Forschungsschwerpunkte des Programms, die von einem dritten Schwerpunkt zur Forschungsmethode (Strafrechtsvergleichung) ergänzt werden.

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Forschungsmethoden

Entsprechend den Zielsetzungen des Forschungsprogramms werden die gesellschaftlichen wie die normativen Bedingungen seines Forschungsgegenstands untersucht. Demzufolge finden sowohl die empirischen Erhebungsmethoden der Sozialwissenschaften als auch die Methoden der – insbesondere vergleichenden – Strafrechtswissenschaft Anwendung. Die Analysemethoden der Sozialwissenschaften betreffen vor allem kriminologische Fragestellungen. Bei der Lösung der strafrechtlichen Fragen steht die Strafrechtsvergleichung zusammen mit der von ihr mitbestimmten internationalen Strafrechtsdogmatik im Vordergrund. Zur Erfassung der gegenwärtigen Rechtsentwicklung ist häufig eine breit angelegte Strafrechtsvergleichung erforderlich, da man aufgrund der globalen Prozesse in der Kriminal- und Rechtspolitik ein normatives Gesamtbild der aktuellen weltweiten Entwicklungen und ihrer Zusammenhänge braucht, auch um lokale und regionale Entwicklungen zu verstehen. In den einzelnen Untersuchungen kann dabei für die Analyse des geltenden Rechts eine systematische und/oder fallbasierte Strafrechtsvergleichung notwendig sein, die im Wege der wertbasierten Strafrechtsvergleichung auch auf die den Regelungen zugrunde liegenden sozialen und rechtlichen Grundlagen eingeht. Auf dieser Basis können dann allgemeine Rechtsgrundsätze entwickelt werden, die mit Hilfe der wertenden Rechtsvergleichung Lücken im Europäischen Recht und im Völkerstrafrecht schließen. Unter praktischen Gesichtspunkten unterstützt die wertende Rechtsvergleichung darüber hinaus die rechtspolitische Bestimmung von „best practices“ im Wege des „benchmarking“.

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Forschungsschwerpunkte

Aus dem dargelegten Konzept ergeben sich die drei Schwerpunkte des Forschungsprogramms zu den territorialen und funktionalen Grenzen des Strafrechts sowie zu den Methoden der Strafrechtsvergleichung.

Grenzüberschreitende Kriminalität, territoriale Grenzen des Strafrechts und internationale Strafrechtsintegration

Die territorialen Grenzen des Strafrechts und die Möglichkeiten ihrer Überwindung durch ein transnational wirksames Strafrecht bilden den ersten Forschungsschwerpunkt, der auf eine Theorie der internationalen Strafrechtsintegration in der globalen Welt zielt. Dem liegt die – in der ausführlichen Fassung des Forschungsprogramms näher begründete (ZStW 119 [2007], S. 1-68) – Annahme zugrunde, dass die zunehmende transnationale Kriminalität vor allem auf technischen, wirtschaftlichen und politischen Veränderungen der Globalisierung beruht, aus denen sich neue Gelegenheiten zur grenzüberschreitenden Deliktsbegehung, z.B. in internationalen Datennetzen und globalen illegalen Märkten, ergeben. Diese neuen Möglichkeiten transnationaler Kriminalität fordern das nationalstaatliche Strafrecht heraus, da dieses nur schwer gegen grenzüberschreitende Kriminalität vorgehen kann, wenn die Durchsetzung seiner Entscheidungen auf anderen Territorien erst langwierige Amts- oder Rechtshilfeverfahren benötigt und die nationalen Strafrechtsordnungen voneinander abweichen.

Daher ist nicht nur eine verstärkte Rechtsharmonisierung erforderlich. Es sind neue Systeme eines transnational wirksamen Strafrechts gefragt, mit denen – wie beispielsweise im Europäischen Strafrecht – die klassischen Modelle der zwischenstaatlichen Kooperation und des supranationalen Strafrechts zu hybriden Mischformen und komplexen Mehrebenensystemen der Strafverfolgung weiterentwickelt werden. Dieser Forschungsschwerpunkt zielt vor allem auf die Fragen, ob und wie die territorialen Grenzen des Strafrechts zu überwinden sind, wie die damit entstehenden Regelungen aussehen und wie sie sich auf den Ausgleich von Sicherheits- und Freiheitsinteressen auswirken.

Komplexe Kriminalität, funktionale Grenzen des Strafrechts und neue alternative Maßnahmen der Sozialkontrolle

Den zweiten Forschungsschwerpunkt bilden die funktionalen Grenzen des Strafrechts und die Möglichkeiten neuer alternativer Maßnahmen der Sozialkontrolle, die zu einer Theorie der funktionalen Grenzen des Strafrechts führen sollen. Diesem Forschungsschwerpunkt liegt die Annahme zugrunde, dass nicht nur die Transnationalisierung und Globalisierung, sondern vor allem der technische, wirtschaftliche und politische Wandel der Informations- und der Risikogesellschaft gesteigerte Risiken für die Gesellschaft und eine immer komplexere Kriminalität produziert, die dem Zugriff durch das klassische „Standardprogramm“ des Strafrechts entzogen sind. Dies zeigt sich beispielsweise am international arbeitsteiligen Vorgehen weitverzweigter Straftätergruppen, die sich moderner Technologien bedienen, sowie am Zerstörungs- und Schadenspotential neuer Formen des Terrorismus, der Organisierten Kriminalität, der Wirtschaftsund der Internetkriminalität.

Der damit einhergehende Kontrollverlust des klassischen nationalstaatlichen Strafrechts wird durch spezifische Veränderungen kompensiert: neue Netzwerke zwischenstaatlicher Zusammenarbeit, geheime technische Überwachungsmaßnahmen, ein am Präventionsgedanken orientiertes neues „Sicherheitsrecht“ unter Einbeziehung polizeirechtlicher, geheimdienstrechtlicher, ausländerrechtlicher und kriegsrechtlicher Maßnahmen (innerhalb und außerhalb des Strafrechts), Mitwirkungspflichten Privater sowie alternative Maßnahmen der Sozialkontrolle (z.B. im Wege der „regulierten Selbstregulierung“ der Wirtschaft). Dieser – auch auf einer veränderten Wahrnehmung von Kriminalität beruhende – Wandel wird in Gesellschaft und Politik mit kriminalpolitischen Sicherheitsdiskursen zu Grenzverschiebungen des Strafrechts legitimiert. Dieser Forschungsschwerpunkt zielt damit vor allem auf die Fragen, wie sich das Strafrecht aufgrund der vorgenannten Veränderungen entwickelt und inwieweit die damit herausgeforderten klassischen Grenzen des Strafrechts beizubehalten oder neu zu vermessen sind.

Strafrechtsvergleichung als Forschungsgegenstand und dritter methodenspezifischer Forschungsschwerpunkt

Strafrechtsvergleichung ist im Forschungsprogramm aufgrund ihrer Bedeutung für die Fragestellungen zu den territorialen und funktionalen Grenzen des Strafrechts nicht nur eine Forschungsmethode, sondern selbst ein zentraler Forschungsgegenstand und Forschungsschwerpunkt. Um die Voraussetzungen, Methoden und Leistungsfähigkeit der Strafrechtsvergleichung in einen Zusammenhang zu bringen, betrifft der dritte – methodenorientierte – Forschungsschwerpunkt des Programms die Entwicklung einer Theorie der Strafrechtsvergleichung. Auf dieser Grundlage soll auch eine universale Strafrechtsdogmatik entwickelt werden. Diese muss wegen der globalen Herausforderungen des Strafrechts auf die Gewinnung von weltweit gültigen Erkenntnissen zielen, die insbesondere in eine „internationale Strafrechtsdogmatik“, eine „internationale Grammatik des Strafrechts“ und – in der Europäischen Union – ein „gemeineuropäisches Strafrechtssystem“ münden.

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Forschungskonzentration auf spezielle Forschungsfelder

Die Forschung zu einem gemeinsamen Programm unterscheidet sich von der Forschung in Einzelprojekten vor allem durch ihre gemeinsamen Forschungsziele. Entscheidend für die Umsetzung des Forschungsprogramms ist dabei die Auswahl des Forschungsgegenstands und Forschungsziels jedes Dissertationsprojekts unter den gemeinsamen Zielen des Forschungsprogramms. Auf diese Weise werden Ergebnisse zu den einzelnen Forschungsfragen erbracht, deren Erträge in der Addition die Summe der Einzelergebnisse der Untersuchungen übersteigen. So kann ein Mehrwert für eine übergreifende Theoriebildung zu den zentralen Forschungsfragen der territorialen und funktionalen Grenzen des Strafrechts und der Strafrechtsvergleichung entstehen.

Dieser wissenschaftliche Mehrwert und die Synergieeffekte werden vor allem dadurch erreicht, dass sich die Dissertationsprojekte auf bestimmte Forschungsfelder konzentrieren, in denen die Ziele des gemeinsamen Forschungsprogramms besonders deutlich zutage treten.

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