Forschungsprogramm „Grenzen des Strafrechts“
Das am Max-Planck-Institut durchgeführte Forschungsprogramm zu den „Grenzen des Strafrechts“ bindet die Einzelprojekte der IMPRS-CC ein. Von dieser Einbindung profitieren sowohl die geförderten Doktoranden wie auch das Forschungsprogramm. Die Doktoranden leisten mit ihren Untersuchungen einen Beitrag für die Theoriebildung zu den Grenzen des Strafrechts und zur Strafrechtsvergleichung. Sie erhalten auf diese Weise Einblicke in den theoretischen Gesamtzusammenhang.
Inhaltsverzeichnis
Forschungsgegenstand
Gegenstand des Forschungsprogramms sind die Grenzen des Strafrechts. Die aktuelle Verschiebung dieser Grenzen wird an den gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Veränderungen der Welt-, Informations- und Risikogesellschaft deutlich, in der Kriminalität, Kriminalpolitik und Strafrecht einem schnellen Wandel unterliegen. Das Ausmaß der gegenwärtigen Veränderungen zeigt sich im Europäischen Strafrecht an neuen Formen der internationalen Zusammenarbeit und der Entstehung von Elementen eines echten supranationalen Strafrechts. Ebenso weitreichende Veränderungen manifestieren sich bei der Kontrolle des Terrorismus, welche das fundamentale Verhältnis zwischen den Garantien von Sicherheit und Freiheit in Bewegung bringen und klassische politische und rechtliche Kategorien auflösen.
Forschungsziel
Ziel des Forschungsprogramms ist es, die Grenzen des Strafrechts im Hinblick auf die tatsächlichen Veränderungen von Sicherheitsrisiken und Sicherheitsdenken in der sich wandelnden Gesellschaft und den hieraus resultierenden normativen Veränderungen zu analysieren, um neue Antworten auf die entstehenden kriminalpolitischen Herausforderungen zu entwickeln. Im Mittelpunkt stehen dabei zwei miteinander zusammenhängende Prozesse: a) die mit der Globalisierung zunehmende Transnationalisierung der Kriminalität sowie b) die mit der Risiko- und Informationsgesellschaft einhergehende Veränderung der Risiken und der Risikowahrnehmung von komplexen Kriminalitätsformen. Diese Prozesse führen das klassische Strafrecht an seine territorialen und funktionalen Grenzen und verändern es. Sie bilden deswegen auch die zentralen Forschungsschwerpunkte des Programms, die von einem dritten Schwerpunkt zur Forschungsmethode (Strafrechtsvergleichung) ergänzt werden.
Forschungsmethoden
Entsprechend den Zielsetzungen des Forschungsprogramms werden die gesellschaftlichen wie die normativen Bedingungen seines Forschungsgegenstands untersucht. Demzufolge finden sowohl die empirischen Erhebungsmethoden der Sozialwissenschaften als auch die Methoden der – insbesondere vergleichenden – Strafrechtswissenschaft Anwendung. Die Analysemethoden der Sozialwissenschaften betreffen vor allem kriminologische Fragestellungen. Bei der Lösung der strafrechtlichen Fragen steht die Strafrechtsvergleichung zusammen mit der von ihr mitbestimmten internationalen Strafrechtsdogmatik im Vordergrund. Zur Erfassung der gegenwärtigen Rechtsentwicklung ist häufig eine breit angelegte Strafrechtsvergleichung erforderlich, da man aufgrund der globalen Prozesse in der Kriminal- und Rechtspolitik ein normatives Gesamtbild der aktuellen weltweiten Entwicklungen und ihrer Zusammenhänge braucht, auch um lokale und regionale Entwicklungen zu verstehen. In den einzelnen Untersuchungen kann dabei für die Analyse des geltenden Rechts eine systematische und/oder fallbasierte Strafrechtsvergleichung notwendig sein, die im Wege der wertbasierten Strafrechtsvergleichung auch auf die den Regelungen zugrunde liegenden sozialen und rechtlichen Grundlagen eingeht. Auf dieser Basis können dann allgemeine Rechtsgrundsätze entwickelt werden, die mit Hilfe der wertenden Rechtsvergleichung Lücken im Europäischen Recht und im Völkerstrafrecht schließen. Unter praktischen Gesichtspunkten unterstützt die wertende Rechtsvergleichung darüber hinaus die rechtspolitische Bestimmung von „best practices“ im Wege des „benchmarking“.
Forschungsschwerpunkte
Aus dem dargelegten Konzept ergeben sich die drei Schwerpunkte des Forschungsprogramms zu den territorialen und funktionalen Grenzen des Strafrechts sowie zu den Methoden der Strafrechtsvergleichung.
Grenzüberschreitende Kriminalität, territoriale Grenzen des Strafrechts und internationale Strafrechtsintegration
Die territorialen Grenzen des Strafrechts und
die Möglichkeiten ihrer Überwindung durch
ein transnational wirksames Strafrecht bilden
den ersten Forschungsschwerpunkt, der auf
eine Theorie der internationalen Strafrechtsintegration
in der globalen Welt zielt. Dem
liegt die – in der ausführlichen Fassung des Forschungsprogramms
näher begründete (ZStW
119 [2007], S. 1-68) – Annahme zugrunde,
dass die zunehmende transnationale Kriminalität
vor allem auf technischen, wirtschaftlichen
und politischen Veränderungen der Globalisierung
beruht, aus denen sich neue Gelegenheiten
zur grenzüberschreitenden Deliktsbegehung,
z.B. in internationalen Datennetzen
und globalen illegalen Märkten, ergeben. Diese
neuen Möglichkeiten transnationaler Kriminalität
fordern das nationalstaatliche Strafrecht
heraus, da dieses nur schwer gegen grenzüberschreitende
Kriminalität vorgehen kann, wenn
die Durchsetzung seiner Entscheidungen auf
anderen Territorien erst langwierige Amts- oder
Rechtshilfeverfahren benötigt und die nationalen
Strafrechtsordnungen voneinander abweichen.
Daher ist nicht nur eine verstärkte Rechtsharmonisierung
erforderlich. Es sind neue Systeme
eines transnational wirksamen Strafrechts
gefragt, mit denen – wie beispielsweise im Europäischen
Strafrecht – die klassischen Modelle
der zwischenstaatlichen Kooperation und des
supranationalen Strafrechts zu hybriden Mischformen
und komplexen Mehrebenensystemen
der Strafverfolgung weiterentwickelt werden.
Dieser Forschungsschwerpunkt zielt vor allem
auf die Fragen, ob und wie die territorialen
Grenzen des Strafrechts zu überwinden sind,
wie die damit entstehenden Regelungen aussehen
und wie sie sich auf den Ausgleich von Sicherheits-
und Freiheitsinteressen auswirken.
Komplexe Kriminalität, funktionale Grenzen des Strafrechts und neue alternative Maßnahmen der Sozialkontrolle
Den zweiten Forschungsschwerpunkt bilden
die funktionalen Grenzen des Strafrechts und die
Möglichkeiten neuer alternativer Maßnahmen
der Sozialkontrolle, die zu einer Theorie der
funktionalen Grenzen des Strafrechts führen
sollen. Diesem Forschungsschwerpunkt liegt die
Annahme zugrunde, dass nicht nur die Transnationalisierung
und Globalisierung, sondern vor
allem der technische, wirtschaftliche und politische
Wandel der Informations- und der Risikogesellschaft
gesteigerte Risiken für die Gesellschaft
und eine immer komplexere Kriminalität
produziert, die dem Zugriff durch das klassische
„Standardprogramm“
des Strafrechts entzogen
sind. Dies zeigt sich beispielsweise am international
arbeitsteiligen Vorgehen weitverzweigter
Straftätergruppen, die sich moderner Technologien
bedienen, sowie am Zerstörungs- und Schadenspotential
neuer Formen des Terrorismus,
der Organisierten Kriminalität, der Wirtschaftsund
der Internetkriminalität.
Der damit einhergehende Kontrollverlust des
klassischen nationalstaatlichen Strafrechts
wird durch spezifische Veränderungen kompensiert: neue Netzwerke zwischenstaatlicher
Zusammenarbeit, geheime technische Überwachungsmaßnahmen,
ein am Präventionsgedanken
orientiertes neues „Sicherheitsrecht“
unter Einbeziehung polizeirechtlicher, geheimdienstrechtlicher,
ausländerrechtlicher
und kriegsrechtlicher Maßnahmen (innerhalb
und außerhalb des Strafrechts), Mitwirkungspflichten
Privater sowie alternative Maßnahmen
der Sozialkontrolle (z.B. im Wege
der „regulierten Selbstregulierung“ der Wirtschaft).
Dieser – auch auf einer veränderten
Wahrnehmung von Kriminalität beruhende –
Wandel wird in Gesellschaft und Politik mit
kriminalpolitischen Sicherheitsdiskursen zu
Grenzverschiebungen des Strafrechts legitimiert.
Dieser Forschungsschwerpunkt zielt
damit vor allem auf die Fragen, wie sich das
Strafrecht aufgrund der vorgenannten Veränderungen
entwickelt und inwieweit die damit
herausgeforderten klassischen Grenzen des
Strafrechts beizubehalten oder neu zu vermessen
sind.
Strafrechtsvergleichung als Forschungsgegenstand und dritter methodenspezifischer Forschungsschwerpunkt
Strafrechtsvergleichung ist im Forschungsprogramm aufgrund ihrer Bedeutung für die Fragestellungen zu den territorialen und funktionalen Grenzen des Strafrechts nicht nur eine Forschungsmethode, sondern selbst ein zentraler Forschungsgegenstand und Forschungsschwerpunkt. Um die Voraussetzungen, Methoden und Leistungsfähigkeit der Strafrechtsvergleichung in einen Zusammenhang zu bringen, betrifft der dritte – methodenorientierte – Forschungsschwerpunkt des Programms die Entwicklung einer Theorie der Strafrechtsvergleichung. Auf dieser Grundlage soll auch eine universale Strafrechtsdogmatik entwickelt werden. Diese muss wegen der globalen Herausforderungen des Strafrechts auf die Gewinnung von weltweit gültigen Erkenntnissen zielen, die insbesondere in eine „internationale Strafrechtsdogmatik“, eine „internationale Grammatik des Strafrechts“ und – in der Europäischen Union – ein „gemeineuropäisches Strafrechtssystem“ münden.
Forschungskonzentration auf spezielle Forschungsfelder
Die Forschung zu einem gemeinsamen Programm unterscheidet sich von der Forschung in Einzelprojekten vor allem durch ihre gemeinsamen Forschungsziele. Entscheidend für die Umsetzung des Forschungsprogramms ist dabei die Auswahl des Forschungsgegenstands und Forschungsziels jedes Dissertationsprojekts unter den gemeinsamen Zielen des Forschungsprogramms. Auf diese Weise werden Ergebnisse zu den einzelnen Forschungsfragen erbracht, deren Erträge in der Addition die Summe der Einzelergebnisse der Untersuchungen übersteigen. So kann ein Mehrwert für eine übergreifende Theoriebildung zu den zentralen Forschungsfragen der territorialen und funktionalen Grenzen des Strafrechts und der Strafrechtsvergleichung entstehen.
Dieser wissenschaftliche Mehrwert und die Synergieeffekte werden vor allem dadurch erreicht, dass sich die Dissertationsprojekte auf bestimmte Forschungsfelder konzentrieren, in denen die Ziele des gemeinsamen Forschungsprogramms besonders deutlich zutage treten.
- Für die Theoriebildung zu den territorialen Grenzen des Strafrechts und der Strafrechtsintegration werden vor allem Rechtssysteme untersucht, die verschiedene nationale Strafrechtsordnungen integrieren und dadurch ein transnational durchsetzbares Strafrecht schaffen. Die einschlägigen Projekte zu den territorialen Grenzen des Strafrechts betreffen deswegen neben den – die rechtlichen Teildisziplinen übergreifenden – „Grundlagen zur rechtlichen Ordnung in einer globalen Welt“ vor allem die Forschungsfelder „Europäisches Strafrecht“ und „internationales Strafrecht (insbesondere Völkerstrafrecht)“.
- Für die Theoriebildung zu den funktionalen Grenzen des Strafrechts sind dagegen Problemstellungen von Interesse, deren Komplexität die des klassischen Strafrechts übersteigt. Diese Probleme finden sich insbesondere in den Forschungsfeldern „Terrorismus“, „Organisierte Kriminalität“, „Internetkriminalität“ und „Wirtschaftskriminalität“. Die Auswahl dieser Delinquenzbereiche erfolgt dabei funktional unter dem Aspekt der übergeordneten Forschungsfrage, sodass bei der Organisierten Kriminalität im Hinblick auf entsprechende Fragestellungen auch Völkerstraftaten und Staatskriminalität sowie andere Formen der komplexen Kriminalität einbezogen werden können.
- Die Theoriebildung zur Strafrechtsvergleichung wird meist in den gleichen Forschungsfeldern untersucht. Die Projekte betreffen deswegen häufig – bewusst – mehrere Forschungsfragen und Forschungsschwerpunkte und profitieren dadurch in vielfältiger Weise sowohl thematisch als auch methodisch von den Ergebnissen anderer Untersuchungen.