Dr. Chiara Santangelo

Der urheberrechtliche Schutz digitaler Werke

Eine vergleichende Untersuchung der Schutz- und Sanktionsmaßnahmen im deutschen, italienischen und englischen Recht

Status

Das Projekt ist abgeschlossen

Publikation

  • 324 Seiten; Berlin, 2011
  • ISBN: 978-3-86113-837-2
  • Preis: 31 EUR / 48 sFr

Die moderne Informationstechnik und die damit verbundene Digitalisierung haben zu einem unkontrollierbaren Anstieg der digitalen Produktpiraterie geführt. Angesichts der Herausforderungen des digitalen Zeitalters, die die nationalen Urheberrechtsordnungen bis an die Grenzen ihrer Evolutionsfähigkeit brachten, stellt sich die Frage, ob das verfügbare rechtliche Instrumentarium den Schutz digitaler Güter und die Sanktionierung von Verletzungshandlungen weiterhin gewährleisten kann.

Die vorliegende Arbeit zum Urheberstrafrecht und seinen Alternativen beim Schutz digitaler Werke in Deutschland, Italien und England behandelte daher die Fragen, welche rechtlichen und außerrechtlichen Maßnahmen zum Schutz digitaler Werke und zur Sanktionierung digitaler Produktpiraterie zur Verfügung stehen, welches Verhältnis die Maßnahmen in den verschiedenen Rechtsgebieten zueinander haben, welche Bedeutung außerrechtlichen Maßnahmen zukommt und welche Unterschiede es zwischen den nationalen Rechtsordnungen trotz internationaler und gemeinschaftsrechtlicher Harmonisierungsvorgaben weiterhin gibt. Die Ergebnisse der Dissertation beruhen auf einer rechtsdogmatischen Untersuchung, wobei die einschlägigen Normen der nationalen Urheberrechtsgesetze sowie internationale und gemeinschaftsrechtliche Vorgaben zunächst dargestellt und anschließend einer funktionalen Rechtsvergleichung unterzogen wurden.

Die Arbeit hat gezeigt, dass sowohl in den kontinentaleuropäischen Droit-d’auteur-Rechtsordnungen als auch im englischen Copyright-System ein breitgefächertes rechtliches Instrumentarium verfügbar ist, das in den letzten Jahren zunehmend verschärft wurde. Dabei wurde jedoch festgestellt, dass die nationalen Gesetzgeber eine unterschiedliche Gewichtung der einzelnen Rechtsgebiete vorgenommen haben. Hingegen wurden in allen untersuchten Rechtsordnungen die Bedeutung außerrechtlicher Maßnahmen und die Notwendigkeit ihres rechtlichen Schutzes erkannt Zivilrechtliche und strafrechtliche Schutz- und Sanktionsmechanismen stellen heute die wichtigsten Maßnahmen im Kampf gegen die Produktpiraterie dar, während verwaltungs- oder ordnungswidrigkeitenrechtlichen Maßnahmen eher eine Auffangfunktion zukommt, z.B. bei Tatbegehung in minder schweren Fällen. Die zollrechtliche Grenzbeschlagnahme ist ebenfalls auf einen engen Anwendungsbereich beschränkt und kann somit etwa gegen die digitale Piraterie im Internet nichts ausrichten. Mithilfe von zivilrechtlichen Schadensersatz- und Unterlassungsansprüchen kann der Rechtsinhaber sein meist vorrangiges Ziel erreichen: die Verletzungshandlung zu unterbinden und Ersatz für den erlittenen Schaden zu verlangen.

Das Urheberstrafrecht hat im Vergleich dazu keinesfalls an Bedeutung verloren; der immense Umfang der durch digitale Produktpiraterie erstellten gefälschten Güter und der dadurch entstandene Schaden haben nicht nur zu einer Verschärfung der Strafnormen und zu ihrer Anpassung an die neuen technischen Gegebenheiten auf nationaler Ebene geführt. Auch die Einführung internationaler Mindeststandards betont die Relevanz strafrechtlicher Maßnahmen. Grundlegend bei der Bekämpfung von Produktpiraterie sind zudem außerrechtliche Maßnahmen. Der Rückgriff auf DRM-Systeme, die ein effektives Mittel bei der Nutzungskontrolle geschützter Werke sind, ist jüngst wegen Schadensfällen und Akzeptanzproblemen bei den Nutzern zurückgegangen. Wichtig sind daneben Aufklärungskampagnen, die einen Wandel der Verbrauchergewohnheiten bewirken können und zunehmend in Zusammenarbeit zwischen privater und staatlicher Seite erfolgen. Ebenso ist die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle, die ein breitflächiges legales Angebot digitaler Werke ermöglichen, für die Verringerung der digitalen Raubkopien eine wichtige Voraussetzung.

Dr. Chiara Santangelo

Dr. Chiara Santangelo wurde in Radolfzell am Bodensee geboren. Von Oktober 2001 bis Januar 2007 studierte sie Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Das Erste Juristische Staatsexamen erlangte sie im Januar 2007.

Während ihres Studiums absolvierte sie eine Zusatzausbildung im Europäischen, Internationalen und Ausländischen Recht. Studienbegleitend arbeitete sie am Max-Planck-Institut im Referat Italien. 2008 erwarb sie am Europakolleg in Brügge (Belgien) den „Magister Legum“ (LL.M.). Das Studium wurde durch ein Stipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung gefördert.

Seit September 2009 leistet Chiara Santangelo den juristischen Vorbereitungsdienst u.a. bei der Europäischen Kommission in Brüssel sowie dem Bundeskartellamt in Bonn ab.

Die Aufnahme in die Research School erfolgte im Januar 2009. Ihre Promotion schloss sie im November 2010 ab.