Dr. Lautaro Contreras Chaimovich

Normative Kriterien zur Bestimmung der Sorgfaltspflichten des Produzenten

Eine rechtsvergleichende Analyse aus der Perspektive Deutschlands und Spaniens

Status

Das Projekt ist abgeschlossen

Publikation

  • 280 Seiten; Berlin, 2012
  • ISBN: 978-3-86113-829-7
  • Preis: 35 EUR / 48 sFr

Die nähere Bestimmung der Rechtspflichten, die den Hersteller treffen, ist unerlässlich für die Begründung der strafrechtlichen Produktverantwortung. Diese Pflichten stellen nämlich eine Primärordnung dar, auf der die im Rahmen der Produktverantwortung anwendbaren Tatbestände aufbauen. Der Verstoß gegen diese Primärordnung seitens des Herstellers ist die Grundvoraussetzung für die Strafbarkeit seines Verhaltens. Dies offenbarten die bisher schwersten Produkthaftungsfälle in Europa – der Contergan- und Lederspray-Fall in Deutschland und der Rapsöl-Skandal in Spanien. Vergleichende rechtssystematische Erkenntnisse darüber, welche normativen Kriterien die Pflichten des Herstellers im deutschen und spanischen Strafrecht konkretisieren, existieren aber bisher nicht. Eine Untersuchung dieser Kriterien ist erforderlich, um im Rahmen der gegenwärtigen Risikogesellschaft die rechtsgüterschützende Wirksamkeit und die verhaltenssteuernde Funktion der strafrechtlichen Produktverantwortung zu gewährleisten.

Forschungsgegenstand des vorliegenden Dissertationsprojekts sind die Sanktionsnormen, die in Deutschland und Spanien zur Bewältigung der strafrechtlichen Produkthaftung herangezogen werden. Während sich diese in Deutschland vor allem in den Verletzungsdelikten der Tötung und Körperverletzung finden, dreht sich die Problematik der Produkthaftung in Spanien um Delikte der Gefährdung der Verbraucher durch das Inverkehrbringen gesundheitsschädigender Waren (Medikamente, Lebensmittel usw.). Forschungsziel der Untersuchung ist es deshalb, die normativen Kriterien zur Konkretisierung der Rechtspflichten des Herstellers sowohl bei den Verletzungs- als auch bei den Gefährdungsdelikten festzulegen und diese kritisch zu analysieren. Diesbezüglich ist zu bemerken, dass die Konkretisierung der Pflichten des Herstellers sowohl in Deutschland als auch in Spanien die Frage nach der Reichweite und den Grenzen seiner rechtlich anerkannten Freiheit betrifft. Die Beantwortung dieser Frage hängt stets davon ab, wie die Freiheit des Herstellers mit der Freiheit und den Gütern des Verbrauchers nach einem allgemeinen Gesetz in ein angemessenes Verhältnis gebracht werden kann. Insoweit zu beachtende Prinzipien sind insbesondere die Geeignetheit, Erforderlichkeit und Zumutbarkeit von Herstellerpflichten zur Erhaltung von Gütern des Verbrauchers. Die Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zur Konkretisierung rechtlicher Pflichten im Produktverantwortungsbereich gewährleistet eine ausreichende Berücksichtigung der Interessen von Hersteller und Verbraucher und entspricht somit dem Gebot der Gerechtigkeit.

Die Ziele der Untersuchung wurden rechtsdogmatisch und rechtsvergleichend verfolgt. Die Untersuchung erfolgte dabei in vier Schritten. Zunächst wird in die Unterscheidung zwischen Verhaltens- und Sanktionsnormen sowie in die verfassungsrechtliche Legitimation dieser Normen eingeführt (1. Teil). Es schließt sich eine Erläuterung des Begriffs und der wichtigsten Fälle von strafrechtlicher Produktverantwortung in Deutschland und Spanien an (2. Teil A und B). Sodann folgen Ausführungen zu den rechtlichen Grundlagen der strafrechtlichen Produktverantwortung in beiden Ländern (2. Teil C). Hier werden die anwendbaren Tatbestände und die strafbaren Verhaltensweisen im Rahmen der Produktverantwortung dargestellt. Den Schwerpunkt der Untersuchung bildet dann die Analyse der Kriterien zur Bestimmung der Rechtspflichten von Produzenten im deutschen und spanischen Recht (3. Teil). In Bezug auf diese Kriterien wird zwischen Grundregeln, dogmatischen Ansatzpunkten und einer Risiko-Nutzen-Abwägung unterschieden. Schließlich werden diese Kriterien kritisch betrachtet (4. Teil).

Dr. Lautaro Contreras Chaimovich

Dr. Lautaro Contreras wurde in Buenos Aires, Argentinien, geboren. Von 1993 bis 1999 studierte er Jura an der Universidad de Chile in Santiago. Das Erste Juristische Staatsexamen absolvierte er im Januar 2000 in Santiago de Chile und schloss sein Studium im April desselben Jahres mit dem Erwerb des Titels „Licenciado en Ciencias Jurídicas y Sociales“ ab.

Von 2001 bis 2004 arbeitete er als Beamter für die Nationale Abteilung zum Opfer- und Zeugenschutz (Nationale Staatsanwaltschaft Chile). Im Anschluss war er Leiter der Abteilung für Rechtsberatung der Regionalen Staatsanwaltschaft der Hauptstadtregion Mitte-Nord von Santiago.

Im Studienjahr 2008 schloss Lautaro Contreras Chaimovich ein Postgraduiertenstudium an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg mit dem Erwerb des „Magister Legum“ (LL.M.) ab. Sein Forschungsprojekt wurde von der Hans-Böckler-Stiftung gefördert. Die Aufnahme in die Research School erfolgte im April 2009. Im Februar 2012 schloss er seine Promotion ab.

Dissertationsbetreuer:
Prof. Dr. Wolfgang Frisch