Xenia Lang

Geheimdienstinformationen im Strafprozess

Eine vergleichende Analyse des deutschen und amerikanischen Rechts

Der Ausgleich zwischen Freiheits- und Sicherheitsinteressen führt die heutige Welt- und Gefahrengemeinschaft nicht nur an ihre Grenzen, sie führt sie in ein scheinbar unlösbares Dilemma: So kann einerseits der Schutz der Bevölkerung nur durch gewisse Einschränkungen individueller Freiheiten erreicht werden. Andererseits wird der allwissende Staat, der sämtliche Risiken ausschließt, selbst zur Gefahr für die Freiheit des Einzelnen und somit zum Unsicherheitsfaktor.

Dieser Konflikt zwischen Freiheits- und Sicherheitsinteressen zeigt sich bei der Thematik des geplanten Dissertationsvorhabens: der Nutzung von Geheimdienstinformationen im Strafprozess. Zwar wird die Beschränkung individueller Garantien durch den Einsatz geheimdienstlicher Ermittlungsmethoden bei der Verhinderung terroristischer Akte und zum Schutz der Bevölkerung weitgehend akzeptiert. Sind jedoch terroristische Straftaten zugleich tauglicher Ermittlungsgegenstand der Strafverfolgungsbehörden, so ist strittig, ob diese Informationen zur Überführung und Verurteilung gefährlicher Täter – und damit zur Freiheitseinschränkung – herangezogen werden können. An dieser Stelle setzt das vorliegende Forschungsprojekt an. Es widmet sich den Fragen, ob geheimdienstliche Erkenntnisse zur Strafverfolgung genutzt werden dürfen und inwiefern sich nationale Sicherheitsinteressen mit strafprozessualen Schutzstandards in Einklang bringen lassen.

Die bisher zu dieser Thematik ergangene Forschung ist lückenhaft und überwiegend veraltet. Das Problem einer Zweckänderung präventiv erhobener Daten zur Nutzung im Strafverfahren ist in Deutschland beispielsweise nur in Bezug auf präventiv-polizeilich gewonnene Informationen Gegenstand akademischer Auseinandersetzung. Die beweisrechtliche Nutzung präventiv-nachrichtendienstlich erhobener Daten wurde indes nur mangelhaft untersucht oder bezieht sich auf die Rechtslage vor 2008. Diese Forschungslücke ist mit Blick auf den bestehenden Forschungsbedarf verwunderlich. Sollen nach erfolgten terroristischen Akten die Täter strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, und stammt die einzig verfügbare Information von den Geheimdiensten, dann muss die beweisrechtliche Verwertbarkeit eindeutig geregelt werden.

Diese Forschungslücke versucht die Arbeit durch eine rechtsvergleichende Analyse der deutschen und amerikanischen Rechtsordnung zu schließen. Die Heranziehung der amerikanischen Rechtsordnung erweist sich bereits aus historischen Gründen als vielversprechend. Anders als in Deutschland besteht in den USA keine historische Trennung zwischen Geheimdiensten und Strafverfolgungsbehörden. Diese abweichende Grundkonzeption ist überraschend, da die USA nach dem Zweiten Weltkrieg als Teil der alliierten Militärgouverneure im Polizeibrief von 1949 das deutsche Trennungsgebot mitbegründeten. Von Interesse ist dabei insbesondere die bis heute andauernde Entwicklung. Denn trotz unterschiedlicher Ausgangsbasis lassen sich nunmehr angesichts aktueller Bedrohungslagen – und über 60 Jahre später – in Deutschland und den USA parallele Entwicklungstendenzen ausmachen. Neben der in beiden Ländern auszumachenden Ausweitung geheimdienstlicher Befugnisse, besteht nunmehr auch in Deutschland eine Tendenz zur faktischen Aufweichung des Trennungskonzepts und damit Angleichung an amerikanische Rechtsstandards. Der im Rahmen der amerikanischen Intelligence Community über Jahrzehnte gesammelte Erfahrungsschatz soll bei der Deutung dieser Entwicklung sowie der Lösung des besagten Sachproblems genutzt werden. Vor dem Hintergrund unterschiedlicher nationaler Lösungsmodelle ist die Nutzung von Geheimdienstinformationen im Bereich der Strafverfolgung zu untersuchen und einer rechtlichen Deutung zu unterziehen.

Xenia Lang
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Xenia Lang wurde in Ludwigshafen am Rhein geboren. Von 2004 bis 2009 studierte sie Rechtswissenschaften an der Ruprecht- Karls-Universität Heidelberg mit dem Schwerpunkt Kriminalwissenschaften. Im Studienjahr 2006 absolvierte sie ein Auslandssemester an der Universität Lund (Schweden).

Während ihres Studiums war Xenia Lang als studentische Mitarbeiterin sowohl am Lehrstuhl von Prof. Dr. Gerhard Dannecker für deutsches, europäisches und internationales Strafrecht und Strafprozessrecht (2007–2008), als auch am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht Heidelberg (2007) tätig. Im Juni 2009 schloss sie ihr Studium mit der Ersten Juristischen Staatsprüfung ab.

Seit Februar 2010 ist Xenia Lang Doktorandin der Research School.

Dissertationsbetreuer:
Prof. Dr. Ulrich Sieber