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Aktualisierte Stellenausschreibung

Das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg i.⁠Br. vergibt in Kooperation mit der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg nach Maßgabe der Bedingungen der Max-Planck-Gesellschaft zur Nachwuchsförderung unter dem Vorbehalt der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel mehrere Doktorandenstipendien der Max-Planck-Gesellschaft (1360 EUR/Monat) auf den Gebieten Strafrecht und Kriminologie
ab 1. August 2013 oder später
zur Promotion im Fach Rechtswissenschaften (Dr. jur.).

Die wissenschaftliche Betreuung erfolgt durch das Max-Planck-Institut und durch die Universität Freiburg. Die Doktoranden führen die gesamte Promotion in Freiburg durch. Sie nehmen an dem Curriculum der International Max Planck Research School für Strafrechtsvergleichung teil und können die Arbeitsmöglichkeiten am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht nutzen. Die Sprache ist im Regelfall Deutsch. Die Regelpromotionszeit beträgt drei Jahre.

Der wissenschaftliche Rahmen für die Forschung der Doktorandinnen und Doktoranden wird durch das Forschungsprogramm der Research School gebildet. Die nachfolgende Themenliste ist daher nicht abschließend. Es sind – vor allem im Rahmen des Forschungsprogramms der strafrechtlichen Abteilung des Max-Planck-Instituts – auch andere Themenvorschläge oder Themenbereiche möglich.

Mögliche Themenbereiche:

  1. Vergleichendes materielles Strafrecht:
    1. Ausgesuchte Fragestellungen zum Allgemeinen Teil des Strafrechts im Zusammenhang mit dem Projekt
      Internationales Max-Planck-Informationssystem für Strafrechtsvergleichung.
      (Angestrebt wird ein - möglichst mehrere Rechtsordnungen umfassender - Vergleich von Problemstellungen des Allgemeinen Teils, z.B. zum Versuch, zur Strafbarkeit juristischer Personen, u.a.m.)
  2. Vergleichendes Verfahrensrecht:
    1. Völkerstrafrecht: Das Ermittlungsverfahren vor dem Internationalen Strafgerichtshof (evtl. auch im Vergleich mit den Verfahren von anderen internationalen Strafgerichten)
    2. Die "neue Sicherheitsarchitektur" auf nationaler und internationaler Ebene bei der Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität (z.B. Institutionen, Verfahren Einrichtungsgarantien, internationale Zusammenarbeit; einbezogen werden sollte insbesondere auch das Recht der Nachrichtendienste)
    3. Aktuelle Veränderungen des europäischen Strafrechts (insb. zu den neuen Institutionen im europäischen Strafrecht, z.B. EuroJust, europäische Staatsanwaltschaft, Europol, SitCen)
    4. Aktuelle Entwicklungen in der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen
  3. Vergleichendes Internet- und Computerstrafrecht:
    1. Vergleich zu materiellrechtlichen oder prozessualen Fragestellungen (auch in Form von Implementationsstudien, z.B. zur Cybercrime Convention)
  4. Vergleichendes Wirtschaftsstrafrecht:
    1. Die strafrechtliche Kontrolle von Finanzmärkten und ihre Grenzen;
    2. Nationales und/oder transnationales Verwaltungsstrafrecht (z.B. das Ermittlungsverfahren der US Securities and Exchange Commission (SEC) und seine Sanktionen);
    3. Neue Formen der Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität (z.B. "Private Law Enforcement", "Compliance Programme", whistleblowing, "situational crime prevention", Maßnahmen der Korruptionsbekämpfung u.a.m. – der eingereichte Themenvorschlag muss sich hier natürlich auf einen dieser Aspekte begrenzen)

Für die Vergabe der Doktorandenstipendien ist sowohl die Qualifikation der Bewerberinnen und Bewerber als auch die Qualität des vorgeschlagenen Forschungsprojekts entscheidend. Die Bewerbungen sollen das jeweils vorgeschlagene Thema, den Forschungsgegenstand, das Forschungsziel und die Forschungsmethode auf max. 5 Seiten darstellen.

Bitte senden Sie Ihre ausführlichen und aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (siehe Bewerbungsinformationen [DE]/Application information [EN]) an:

(maximal 5 MB pro E-Mail).
Von Bewerbungen auf dem Postweg soll abgesehen werden.